Bestimmte Sicherheitsbestimmungen für Unternehmen sind erlassen worden, um in Bezug auf Elektrotechnik einen effektiven Personen- und Sachschutz zu garantieren. Eine Reihe von Vorschriften sollen dann zum Beispiel Unfälle und Schäden durch sogenannte „Geräteprüfungen nach DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699“ verhindern. Diese sind in einem bestimmten Turnus oder auch nach Eingriffen durch Instandhaltungen durchzuführen. Neben von speziell für diese Aufgaben lizensierten Fachkräften der Elektrotechnik, dürfen diese Prüfungen auch von nicht-elektrisch aber dennoch entsprechend qualifizierten Mitarbeitern („elektrotechnisch unterwiesene Person“, EuP) durchgeführt werden, wenn diese unter Anleitung und Aufsicht einer befähigten Elektro-Fachkraft arbeiten.
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Berufsausbildung, welche Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen.
Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ausreichend nachgewiesene Erfahrung in einer gleichwertigen Tätigkeit.
Für die theoretische Prüfung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift notwendig.
950,00 €