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DGUV 70 Lehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen

Nach § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Nach § 4 Abs. 4 BetrSichV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Deutsch
Max. 12 Teilnehmer
Trainer aus dem Fachbereich
  • Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
  • DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
  • Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit gemäß DGUV 314-003
  • Verantwortung und Haftung
  • Theoretische Einweisung in die Prüfung von Fahrzeugen
  • Festlegung der Prüffristen
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
  • Durchführung einer Prüfung in der Praxis

Vorbereitung der Prüfer auf die zukünftige Tätigkeit

Möglichkeit zum Bestellen einer befähigten Person

Auffrischung vorhandener Kenntnisse

Vortrag, Workshop, Praxis

Mitarbeiter*innen in der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller,

Eine zur Prüfung befähigte Person muss über die erforder­lichen Kenntnisse zur Prüfung von Fahrzeugen verfügen.

  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit
  • Seminarunterlagen
  • Mittagessen
  • kalte und warme Tagungsgetränke

490,00 

pro Teilnehmer*in
Preis zzgl. MwSt.
Teilnehmer*in
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Speziell für Unternehmen & Berufstätige
Fokus auf neue Techniologie
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