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Zur Prüfung befähigte Person gemäß DGUV Vorschrift 70 – Abfallsammelfahrzeuge

Nach Paragraf 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen/Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Nach § 4 Abs. 4 BetrSichV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Deutsch
Max. 12 Teilnehmer
Trainer aus dem Fachbereich

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1203

DGUV Grundsatz 314-003 – Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit (Ausgabe 2023)

  • Festlegung des Sollzustandes
  • Festlegung von Art und Umfang der Prüfungen
  • Festlegung der Fristen für wiederkehrende Prüfungen
  • Festlegung von Personen die Prüfungen durchführen
  • Voraussetzungen, Vergleich und Bewertung und Dokumentation von Prüfungen

Praktische Durchführung von Prüfungen an Abfallsammelfahrzeugen

Sie sind in der Lage den betriebssicheren Zustand von Abfallsammelfahrzeugen rechtssicher zu beurteilen.

Sie können durch Ihr Unternehmen zur befähigten Person bestellt werden und dadurch die Betriebssicherheit des Fuhrparks gewährleisten.

Sie stellen sicher, Ihre Kenntnisse auf dem aktuellem Stand zu halten.
(etwa die Änderung des DGUV Grundsatzes 314-003 im Januar 2023).

Vortrag
Workshop
Praxis am Abfallsammelfahrzeug

Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung wie Kfz-Mechatroniker und Landmaschinen-Mechatroniker oder abgeschlossenem Studium etwa der Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik sowie Sicherheitsfachkräfte.

Die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 314-003 müssen erfüllt sein, dies sind unter anderem:

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbares Studium
  • Berufserfahrung (praktische Erfahrung mit den zu prüfenden Fahrzeugen)
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit (im Umfeld des zu prüfenden Fahrzeugs, wie Instandhaltung, und eine angemessene Weiterbildung)
  • Teilnahmebescheinigung
  • Seminarunterlagen
  • Mittagessen
  • kalte und warme Tagungsgetränke

740,00 

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