Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 legt fest, dass alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zur Prüfung der Ladekabel sind gewerbliche Unternehmen verpflichtet nach DGUV V70. Die Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (z.B. VDE 0701 / 0702) bieten detaillierte technische Richtlinien für die Durchführung der in der DGUV V3 vorgeschriebenen Prüfungen. Sie beschreiben die Prüfverfahren, Messgeräte und Grenzwerte. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch frühzeitige Erkennung von Defekten können größere Schäden und Ausfallzeiten vermieden werden.
Wichtiger Hinweis:
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können im Prüfteam nur mitwirken, wenn eine Elektrofachkraft bzw. Befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 die Verantwortung für den Prüfablauf und die Dokumentation übernimmt und die Einhaltung der erforderlichen Vorschriften gewährleistet.
Die letzte Schulung bei fachkundigen Personen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher, darf nicht älter als 36 Monate bei Durchführung sein.
Kfz-Branche: alle Fachkundigen Personen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher (DGUV Information 209-093) sind durch die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen in Verbindung mit praktischer Erfahrung befähigt.
EFK, EuP, oder Mitarbeitende ohne elektrotechnische Berufsausbildung, die aber Prüfungen an EV-Ladekabeln durchführen sollen.
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