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EV-Ladekabel prüfen; befähigte Person

Sicher & effizient prüfen nach der Anforderung der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Vorschrift70
Deutsch
Max. 10 Teilnehmer
Trainer aus dem Fachbereich

Was Sie lernen werden

Durchführung von Prüfungen an ortsveränderlichen Ladekabeln für Elektrofahrzeuge gemäß relevanten Vorschriften und Normen
Gefahren des elektrischen Stroms & Grundlagen der Elektrotechnik (z.B. Spannung, Strom, Widerstand).
Schutzklassen elektrischer Betriebsmittel in Verbindung mit Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
Aufgaben und Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP), durch eine Elektrofachkraft. (VDE 1000-10 & ArbSchG)
Praktische Übungen und Anwendung von Messtechnik an ortsveränderlichen EV-Ladekabel
Kommunikation zwischen Ladeeinrichtung, Ladekabel und Fahrzeug
Dokumentation und Protokollierung der Messwerte und Zustände der elektrischen Betriebsmittel
Erwerb einer personalisierten Teilnahmebescheinigung, dass die Berechtigung zur Durchführung elektrischer Prüfungen an EV-Ladekabeln unter Aufsicht einer Elektrofachkraft bestätigt.

Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 legt fest, dass alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zur Prüfung der Ladekabel sind gewerbliche Unternehmen verpflichtet nach DGUV V70. Die Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (z.B. VDE 0701 / 0702) bieten detaillierte technische Richtlinien für die Durchführung der in der DGUV V3 vorgeschriebenen Prüfungen. Sie beschreiben die Prüfverfahren, Messgeräte und Grenzwerte. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Durch frühzeitige Erkennung von Defekten können größere Schäden und Ausfallzeiten vermieden werden.

Wichtiger Hinweis:
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können im Prüfteam nur mitwirken, wenn eine Elektrofachkraft bzw. Befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 die Verantwortung für den Prüfablauf und die Dokumentation übernimmt und die Einhaltung der erforderlichen Vorschriften gewährleistet.

Die letzte Schulung bei fachkundigen Personen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher, darf nicht älter als 36 Monate bei Durchführung sein.

Hochvoltsystem Stufe 2S
EFKfft/EuP Wiederholungsschulung

  • Rechtliche Grundlagen zum Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung  (ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1201/1203, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701 und 0702)
  • Zulässige Aufgaben und Tätigkeiten der EuP, Anforderungen an das Prüfteam und den Prüfplatz.
  • Die Beauftragung von befähigten Personen, Bestimmung der Prüffristen anhand von Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeignete Prüfgeräte und deren Kalibrierung
  • Schutzmaßnahmen im Versorgungsnetz und Schutzklassen der elektrischen Betriebsmittel
  • Sicherheitsanforderungen an ortsveränderliche elektrische Geräte
  • Kennenlernen der Prüfmethoden, Prüftechniken und Durchführung aller relevanten Messungen
  • Auswertung der Messergebnisse und Dokumentation der Prüfungen
  • Abschlussprüfung in Form einer elektrischen Betriebsmittel-Prüfung
  • Durchführung der geforderten Prüfungen: Unter Anleitung einer Elektrofachkraft können EuP einfache Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln (EV-Ladekabeln) durchführen.
  • Erhöhung der Arbeitssicherheit: Durch die qualifizierte Durchführung von Prüfungen und Arbeiten wird die Sicherheit deutlich erhöht.
  • Vermeidung von Ausfällen: Defekte an EV-Ladekabeln können schneller erkannt und behoben werden, wodurch Stromunfälle vermieden werden.
  • Erweiterung des Kompetenzprofils: Diese Weiterbildung erweitert das berufliche Wissen und die Fähigkeiten im Bereich Elektrotechnik.
  • Kosteneinsparung: Durch frühzeitige Erkennung von Mängeln können größere Schäden und damit verbundene Kosten vermieden werden.
  • Flexibilität: Ein größerer Pool an qualifizierten Mitarbeitern ermöglicht eine flexiblere Einsatzplanung.
  • Fachvortrag, Präsentation
  • Workshop
  • Messtechnik
  • Praktische Übungen an EV-Ladekabel Typ1/Typ2

Kfz-Branche: alle Fachkundigen Personen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher (DGUV Information 209-093) sind durch die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen in Verbindung mit praktischer Erfahrung befähigt.

EFK, EuP, oder Mitarbeitende ohne elektrotechnische Berufsausbildung, die aber Prüfungen an EV-Ladekabeln durchführen sollen.

  • Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme der Stufe 2S oder höher (DGUV Information 209-093) oder
  • Sie besitzen eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ausreichend nachgewiesene Erfahrung in einer gleichwertigen Tätigkeit.
  • Für die Durchführung sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift notwendig.
  • Teilnahmebescheinigung
  • Tagungsgetränke
  • Mittagsessen/Snacks

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