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Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger/ Sachkundige) gemäß DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

Nach § 57 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ hat der Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen bzw. eine Sachkundige auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Nach § 4 Abs. 4 BetrSichV hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nur verwendet werden, wenn diese Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
Deutsch
Max. 12 Teilnehmer
Trainer aus dem Fachbereich

Was Sie lernen werden

Fahrzeuge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen
Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungen, Prüffristen zu empfehlen
Durchgeführte Prüfungen zu bewerten und zu dokumentieren
Prüflisten zu erstellen und anzuwenden

Bei diesem praxisnahen Training erhalten Sie das notwendige Fachwissen zur Durchführung der geforderten Prüfung für Arbeitssicherheit. Diese Qualifizierung befähigt Ihr Unternehmen und Ihr Fachpersonal, den betriebssicheren Zustand Ihres Fuhrparks zu gewährleisten.

  • Rechtliche Grundlagen: Gesetze und Vorschriften
    • Arbeitsschutzgesetz
    • DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
    • Betriebssicherheitsverordnung
    • TRBS 1203
  • DGUV Grundsatz 314-003 – Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit
    • Festlegung des Sollzustandes
    • Festlegung von Art und Umfang der Prüfungen
    • Festlegung der Fristen für wiederkehrende Prüfungen
    • Festlegung von Personen die Prüfungen durchführen
    • Voraussetzungen, Vergleich, Bewertung und Dokumentation von Prüfungen
  • Praktische Durchführung von Prüfungen
  • Sie sind in der Lage den betriebssicheren Zustand von Fahrzeugen rechtssicher zu beurteilen
  • Sie können durch Ihr Unternehmen zur befähigten Person bestellt werden und dadurch die Betriebssicherheit des Fuhrparks gewährleisten
  • Sie stellen sicher, Ihre Kenntnisse auf aktuellem Stand zu halten
  • Ihr unternehmerischer Handlungsspielraum wird erweitert
  • Sie erlangen einen Wettbewerbsvorteil durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Vortrag
  • Workshop
  • Praktische Übungen

Mitarbeiter*innen in der Automobilindustrie, z.B. Kfz-Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Erstausrüster, Zulieferer, Hersteller

Die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 und DGUV Grundsatz 314-003 müssen erfüllt sein, dies sind unter anderem:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. Kfz-Mechatroniker,-in, Landmaschinen-Mechatroniker,-in oder vergleichbares Studium z.B. Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik
  • Berufserfahrung (praktische Erfahrung mit den zu prüfenden Fahrzeugen)
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld des zu prüfenden Fahrzeugs und eine angemessene Weiterbildung
  • Zertifikat
  • Seminarunterlagen
  • Mittagsverpflegung /Snacks /Getränke

490,00 

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