Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) legt fest, dass alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Normen des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (z.B. VDE 0701 / 0702) bieten detaillierte technische Richtlinien für die Durchführung der in der DGUV Vorschrift 3 vorgeschriebenen Prüfungen. Die Einhaltung der DGUV V3, BetrSichV & ArbSchG ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Durch frühzeitige Erkennung von Defekten können größere Schäden und Ausfallzeiten vermieden werden.
EFK, EFKffT und EuP, oder Mitarbeitende ohne elektrotechnische Berufsausbildung, welche Arbeiten und Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen. Dies können sein:
Wichtiger Hinweis
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können im Prüfteam nur mitwirken, wenn eine Elektrofachkraft bzw. Befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 die Verantwortung für den Prüfablauf und die Dokumentation übernimmt und die Einhaltung der erforderlichen Vorschriften gewährleistet.
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