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Photovoltaik-Montage wird künftig dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet

Ein wichtiger Schritt für das Dachdeckerhandwerk: Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben sich auf eine Änderung des sogenannten Abgrenzungsleitfadens verständigt. Künftig ist die Montage von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach grundsätzlich als handwerkliche Tätigkeit einzuordnen – und damit eintragungspflichtig in die Handwerksrolle. Bisher als „Minderhandwerk“ eingestuft Bislang galt die reine Montage […]
Andreas Bessler
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22.04.2025
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Ein wichtiger Schritt für das Dachdeckerhandwerk: Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) haben sich auf eine Änderung des sogenannten Abgrenzungsleitfadens verständigt. Künftig ist die Montage von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach grundsätzlich als handwerkliche Tätigkeit einzuordnen – und damit eintragungspflichtig in die Handwerksrolle.

Bisher als „Minderhandwerk“ eingestuft

Bislang galt die reine Montage von Photovoltaik-Aufdachanlagen – insbesondere solche, die durch Auflast befestigt werden – als sogenanntes Minderhandwerk. Diese Einstufung bedeutete, dass keine Eintragung in die Handwerksrolle nötig war. Viele Unternehmen nutzten diese Regelung, um Photovoltaikanlagen ohne handwerksrechtliche Zulassung zu installieren.

Diese Praxis wird nun beendet: Der Passus, der die Montage als untergeordnet einordnete, wurde aus dem Leitfaden gestrichen. Laut dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sei damit eine langjährige Forderung erfüllt worden.

Argument: Eingriff in die Dachkonstruktion

Der ZVDH betont seit Jahren, dass bei der Installation von PV-Anlagen stets in die Dachunterkonstruktion eingegriffen werde – sei es statisch oder bauphysikalisch. Diese Einschätzung wurde bereits 2013 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt, das selbst bei Anlagen mit Auflast einen Eingriff in die Statik des Dachs sah.

Neue Klarheit in der Zuständigkeit

Mit der überarbeiteten Leitlinie gelten künftig alle Montagearbeiten auf der Gleichstromseite von PV-Anlagen als wesentliche Tätigkeiten des Dachdeckerhandwerks. Damit dürfen sie nur von entsprechend eingetragenen Betrieben ausgeführt werden.

Diese Neuregelung soll auch die Handwerksorganisationen stärken: Verstöße können nun leichter verfolgt und durch den ZVDH abgemahnt werden. Eine eigens eingerichtete Website soll darüber hinaus die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren.

Ein Erfolg nach langer Diskussion

Der ZVDH sieht in der Änderung einen Erfolg seiner „beharrlichen und sachlichen Aufklärungsarbeit“ gegenüber den Kammern. Besonders die Darstellung konkreter Schadensfälle habe letztlich überzeugt. Bereits seit Ende 2022 arbeitet der Dachdeckerverband eng mit dem Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zusammen – ein weiteres Zeichen für eine zunehmend strukturierte Aufgabenverteilung zwischen den Gewerken.

Die aktualisierte Fassung des Abgrenzungsleitfadens soll in Kürze veröffentlicht werden.




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